Virtuelle Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch – Neue Möglichkeiten ab 2025

Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien wurde von der Schweizer Stimmbevölkerung am 9. Juni 2024 angenommen. Damit gibt es ab 2025 sowie 2026 Neuerungen im Energierecht, deren Vollzug der Bundesrat in verschiedenen Verordnungen präzisiert.

Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien wurde von der Schweizer Stimmbevölkerung am 9. Juni 2024 angenommen. Damit gibt es ab 2025 sowie 2026 Neuerungen im Energierecht, deren Vollzug der Bundesrat in verschiedenen Verordnungen präzisiert.

Ab dem 1. Januar 2025 können Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) einfacher und flexibler realisiert werden. Mit der Einführung sogenannter virtueller Messpunkte wird die Nutzung des örtlichen Verteilnetzes für einen Zusammenschluss möglich. Bestehende Niederspannungsanschlüsse und die lokale Infrastruktur können gemeinsam genutzt werden, wodurch die Umsetzung effizienter und kostengünstiger wird.

Die Vorteile:

  • Kosteneffizientere Realisierung von Eigenverbrauchslösungen
  • Verschachtelung von Leistungsspitzen
  • Erhöhung des Eigenverbrauchs und damit verbesserte Wirtschaftlichkeit
  • Attraktivere und nachhaltigere Immobilien
  • Erreichen der Marktzugangsgrenze

Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) – Neue Möglichkeiten ab 2026

Ein Nachteil von ZEVs bleibt allerdings bestehen. Die Verrechnung mit entsprechender Messung der verschiedenen Parteien muss selbst gelöst werden. Mit lokalen Elektrizitätsgemeinschaften entfällt diese Hürde.

Ab dem 1. Januar 2026 können Gemeinden, Immobilienbesitzer und Stromnutzer von einer neuen Form der Zusammenarbeit profitieren. Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) ermöglichen die Vermarktung und Beschaffung von lokal erzeugtem Strom über das öffentliche Netz innerhalb einer Gemeinde.

Wesentliche Voraussetzungen und Vorteile einer LEG:

  • Geografische Nähe: Die Teilnehmer müssen sich im gleichen Netzgebiet und auf derselben Netzebene befinden. Die maximale Ausweitung beschränkt sich auf das Gemeindegebiet.
  • Mindestanteil der Erzeugungsleistung: Die Leistung der eingebrachten Erzeugungsanlagen muss mindestens 20 % der Anschlussleistung aller teilnehmenden Endverbraucher betragen.
  • Strombezüger profitieren von einem reduzierten Netznutzungstarif für selbst erzeugten Strom.
  • LEGs können den Preis für die intern erzeugte Elektrizität selbst bestimmen.
  • Die Messung und Verrechnung der Verbräuche wird durch die Netzbetreiber organisiert.
  • Marktberechtigte Endverbraucher können an einer LEG teilnehmen und den Reststrom am Markt beschaffen.
  • Eine LEG kann eine oder mehrere ZEVs als Teilnehmer beinhalten.

Unsere Dienstleistungen für Sie
Enerprice bietet Ihnen eine umfassende Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von ZEV, vZEV sowie LEG-Lösungen.

Unser Leistungspaket umfasst:

  • Portfolio-Analyse und strategische Beratung
  • Entwicklung und Ausgestaltung von Vertragslösungen für
    • ZEV-, vZEV-, LEG-Betreiberinnen
    • PV-Produzenten und Betreiber von Speichern
    • Endverbraucher
  • Preisgestaltung für selbst produzierte sowie extern bezogene Elektrizität
  • Bauherrenbegleitung und Qualitätskontrolle
  • Unterstützung bei der Wahl eines externen Stromprodukts inkl. Marktbeschaffung wo erlaubt

Nutzen Sie die neuen Möglichkeiten und kontaktieren Sie uns.

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