Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien wurde von der Schweizer Stimmbevölkerung am 9. Juni 2024 angenommen. Damit gibt es ab 2025 sowie 2026 Neuerungen im Energierecht, deren Vollzug der Bundesrat in verschiedenen Verordnungen präzisiert.
Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien wurde von der Schweizer Stimmbevölkerung am 9. Juni 2024 angenommen. Damit gibt es ab 2025 sowie 2026 Neuerungen im Energierecht, deren Vollzug der Bundesrat in verschiedenen Verordnungen präzisiert.
Ab dem 1. Januar 2025 können Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) einfacher und flexibler realisiert werden. Mit der Einführung sogenannter virtueller Messpunkte wird die Nutzung des örtlichen Verteilnetzes für einen Zusammenschluss möglich. Bestehende Niederspannungsanschlüsse und die lokale Infrastruktur können gemeinsam genutzt werden, wodurch die Umsetzung effizienter und kostengünstiger wird.
Die Vorteile:
Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) – Neue Möglichkeiten ab 2026
Ein Nachteil von ZEVs bleibt allerdings bestehen. Die Verrechnung mit entsprechender Messung der verschiedenen Parteien muss selbst gelöst werden. Mit lokalen Elektrizitätsgemeinschaften entfällt diese Hürde.
Ab dem 1. Januar 2026 können Gemeinden, Immobilienbesitzer und Stromnutzer von einer neuen Form der Zusammenarbeit profitieren. Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) ermöglichen die Vermarktung und Beschaffung von lokal erzeugtem Strom über das öffentliche Netz innerhalb einer Gemeinde.
Wesentliche Voraussetzungen und Vorteile einer LEG:
Unsere Dienstleistungen für Sie
Enerprice bietet Ihnen eine umfassende Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von ZEV, vZEV sowie LEG-Lösungen.
Unser Leistungspaket umfasst:
Nutzen Sie die neuen Möglichkeiten und kontaktieren Sie uns.