Dieser Entscheid der Wettbewerbskommission (Weko) kann sich für Haushalte auszahlen: Kurz vor den Sommerferien entschied sie, dass Gasversorger ihr Netz verschiedenen Lieferanten zur Durchleitung von Erdgas zur Verfügung stellen müssen – sonst missbrauchen sie ihre marktbeherrschende Stellung. Und das ist verboten. Folge: Die Kunden können ihr Gas jetzt bei einem Lieferanten ihrer Wahl bestellen – und somit den günstigsten auswählen. Pikant: Der Bundesrat schlägt ein Gesetz vor, das vorab nur industriellen Gasverbrauchern die freie Wahl des Lieferanten gewähren will.