Und auch Enerprice bewegt sich: Auf das kommende Neujahr beziehen wir neue, grössere Büros nebenan, aber mit geänderter Adresse.
Die Schweizer Energieszene ist in Bewegung - Enerprice auch!
Bekanntlich ist der Gasmarkt in der Schweiz faktisch noch nicht geöffnet. Nur dank eines Artikels im Rohrleitungsgesetz und einer mit der Gasindustrie abgeschlossenen Verbändevereinbarung können aktuell wenige Grosskonsumenten vom attraktiven, freien Markt profitieren. Nun hat der Bundesrat – nach langer Vorbereitungszeit – ein Gesetz in die Vernehmlassung gegeben, das den Marktzugang gesetzlich regelt und es grösseren Gaskonsumenten erlaubt, ebenfalls in den freien Markt zu wechseln. Die von Enerprice betreute IG Erdgas setzt sich dabei prominent für die Anliegen der grossen und kleinen Gaskonsumenten ein. Eine erste, kurze Stellungnahme zur Vernehmlassung finden Sie hier.
Das aktuelle Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Gesetz) regelt die Rechte und Pflichten bezüglich Treibhausgasemissionen nur bis Ende 2020. Ohne Nachfolgegesetz entsteht deshalb ab 2021 eine grosse Rechtsunsicherheit. Nachdem ein erster Anlauf für ein neues Gesetz im Nationalrat scheiterte, sieht es nun plötzlich danach aus, dass es das Parlament noch in diesem Jahr schafft, das neue Gesetz zu verabschieden. Es ist zwar auch dann noch möglich, dass ein rechtzeitiges Inkrafttreten durch ein Referendum gefährdet sein könnte, dennoch würde das neue Gesetz rasch zu mehr Rechtssicherheit führen. Was heute schon erkennbar ist: Die CO2-Abgaben werden mit dem neuen Gesetz steigen. Eine ausführliche Besprechung des neuen CO2-Gesetzes erfolgt in einem separaten Newsletter, sobald dieses vom Parlament verabschiedet ist.
Geändert hat der Bundesrat die Energieeffizienzverordnung (EnEV), die Energieförderungsverordnung (EnFV) sowie die Energieverordnung (EnV). Die EnEV bringt besonders Neuerungen für Personenwagen, die hier nicht speziell behandelt werden. In der EnFV werden die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen reduziert; unseren PV-Rechner wie auch denjenigen bezüglich eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch ZEV haben wir entsprechend angepasst. Zudem wird in der Verordnung auch die Berechnung der Einspeisevergütung für Biomasseanlagen präzisiert. Die EnV macht weitere Präzisierungen zum ZEV
(siehe vorne). Zudem – und dies aufgrund aktueller Fälle besonders wichtig – wird präziser geregelt, wie die Bruttowertschöpfung für die Rückerstattung ermittelt werden muss.
In eigener Sache:
Wenn sich so viel in der Energieszene bewegt und auch viel Neues dazu kommt, ist es für Enerprice wichtig, ihre Kunden weiterhin fundiert und professionell zu betreuen. Das bedingt genügend und qualifiziertes Personal und eine entsprechende Infrastruktur. Da wir hier an Grenzen gestossen sind, zügeln wir auf Neujahr in ein Nachbargebäude, das uns entsprechende Möglichkeiten bietet. Die neuen, grösseren Büros erlauben es uns, den Mittarbeiterbestand – besonders im Bereich der Ingenieure – auszubauen; es ist dringend nötig. Unsere neue Beteiligungsfirma „First Energy AG“ – gegründet am 22. Oktober 2019 – stellen wir Ihnen gerne in einem unserer nächsten Newsletter vor.
Unsere neuen Adressen ab dem 01. Januar 2020:
Enerprice Partners AG | Enerprice Service AG | First Energy AG |