Bundesrat und Parlament überbieten sich derzeit gegenseitig im «Erfinden» neuer Gesetzesartikel und Verordnungen. Enerprice verfolgt die Szene und hält ihre Kundschaft auf dem Laufenden.
So tritt am 1. Januar 2023 die geänderte Stromversorgungsverordnung (StromVV) in Kraft. Ging es ursprünglich primär um Fragen der Kostenrechnung der Netzbetreiber, so hat der Bundesrat im Nachhinein eine wesentliche Änderung bezüglich Grundversorgung in die Verordnung hineingeschmuggelt. Endverbraucher, die in die Grundversorgung zurückkehren wollen, werden neu für sieben Jahre daran festgebunden!
Ursprünglich war die Situation klar: Strom-Grossverbraucher (> 100 MWh/a) hatten die Möglichkeit, entweder in der Grundversorgung zu bleiben oder in den liberalen Markt zu wechseln. Dabei galt der Grundsatz «einmal frei, immer frei» (Art. 11 StromVV). Die meisten Marktberechtigten machten auch von dieser Möglichkeit Gebrauch.
Mit den dramatischen Preiserhöhungen und -verwerfungen an den internationalen Energiemärkten änderte sich die Situation schlagartig; die Grundversorgung wurde plötzlich wieder attraktiv. Doch man war ja für immer frei.
Da half der Umweg über die Bildung eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch ZEV. Denn ein ZEV ist gemäss Definition ein neuer Endverbraucher, der somit die Wahl zwischen Grundversorgung und Markt hat. Und so wurden im laufenden Jahr viele neue ZEV gebildet, mit dem primären Ziel, in die günstigere Grundversorgung zurückzukehren. Das sorgte in der Strombranche für viel Aufregung und Parlament und Bundesrat wurden dazu gedrängt, rasch zu helfen.
Da kam zu pass, dass gerade die StromVV in einer kleinen Revision stand. Obwohl ursprünglich für ganz anderes vorgesehen, wurde flugs ein neuer Artikel in die Verordnung eingefügt (Art. 11, Abs. 2bis). Dieser besagt nun, dass ein neu gebildeter ZEV, der die Grundversorgung in Anspruch nimmt, mindestens sieben Jahre darin bleiben muss (neue StromVV).
Für Grosskonsumentinnen, die an einer Rückkehr in die Grundversorgung via ZEV interessiert sind, stellt sich nun die Frage, ob solch ein Schritt noch sinnvoll ist.
Empfehlung: Enerprice ist der Meinung, dass ein ZEV in vielen Fällen sinnvoll und wirtschaftlich sein kann. Er soll dann umgesetzt werden, wenn eine sachliche Prüfung zu einem positiven Ergebnis führt. Zu einer Rückkehr in die Grundversorgung mit siebenjähriger Karenzfrist wird jedoch im Regelfall abgeraten. Denn es ist kaum abzusehen, wie sich die Grundversorgung-Tarife in den kommenden Jahren entwickeln werden; dies ist von Netzbetreiberin zu Netzbetreiber sehr unterschiedlich (Energietarif-Vergleich für Profil C3 gemäss Elcom.)
Demgegenüber ist eine langfristige, strukturierte Energiebeschaffung am Markt – wie von Enerprice seit vielen Jahren propagiert und angewendet – plan- und weitgehend kalkulierbar. So bezahlen denn auch unsere langjährigen Kunden im kommenden Jahr spürbar weniger als die aktuellen Marktpreise für 2023.