Einkauf Erdgas

Einkauf Erdgas

Übersicht Potentiale und Spielräume bei der Erdgasbeschaffung

Energieträger

  • Damit man Erdgas im freien Markt beschaffen kann, ist eine gewisse Mindestmenge zweckmässig bzw. notwendig. Die aktuelle Verbändevereinbarung gewährt den freien Einkauf ab einer Leistung von 150 Nm3, wenn das Erdgas mehrheitlich zu Prozesszwecken eingesetzt wird. Ob diese Einschränkungen kartellrechtlich erlaubt sind, untersucht aktuell die Wettbewerbskommission (WEKO) aufgrund mehrerer Klagen.
  • Die aktuellen Erdgaspreise richten sich primär nach den Börsenpreisen in Deutschland.
  • Preistreiber sind – neben anderen – die aktuelle konjunkturelle Situation weltweit und die Strategien der grossen Erdgasförderländer. Zudem ist aktuell eine hohe Korrelation mit dem Preis für Strom und CO2 Preis feststellbar.
  • Bei grösseren Bezugsmengen > 5 GWh/a empfiehlt sich ein strukturierter Einkauf.
  • Pooling innerhalb eines Bilanzkreises kann sich positiv auf den Einkaufspreis auswirken.

 

Transport bis zum Kunden

  • Wichtigste Kostenelemente sind die Tarife des jeweiligen Netzbetreibers und die Druckebene.
  • Da die Schweiz (noch) kein Gasversorgungsgesetz (GasVG) kennt, werden die bei der Koordinationsstelle publizierten Durchleitungspreise nicht durch einen externen Regulator überwacht. Sollten diese nicht korrekt scheinen, kann eine Klage bei der WEKO hilfreich sein. Siehe dazu www.igerdgas.ch
  • Eine Vernehmlassung zu einem GasVG ist vom Bund auf Herbst 2019 angekündigt.
  • Ein unterbrechbarer Betrieb kann zu günstigeren Transportkosten verhelfen.
  • Zudem haben auch beim Erdgas die Grenzkapazitäten einen wichtigen Einfluss auf die Transportkosten.
  • Vollständige Rechts- und Preissicherheit bei der Durchleitung wird wohl erst das GasVG bringen.

 

Abgaben und Steuern

  • Wichtigste Abgabe ist die CO2Abgabe. Sie beträgt aktuell 96 CHF/Tonne CO2 (25.54 Rp/kg Erdgas)
  • Unter gewissen Bedingungen kann die CO2 Abgabe zurückgefordert werden bzw. kann man sich davon befreien lassen. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne.
  • In vielen Gemeinden sind zudem Konzessionsabgaben zu bezahlen. Hier lohnt es sich, etwas genauer hinzuschauen.
  • Eine weitere Abgabe ist für die Pflichtlagerhaltung geschuldet (PROVISIOGAS)
  • Das neue CO2-Gesetz ist noch immer im Parlament. Ein Inkrafttreten wäre eigentlich per 01.01.2021 vorgesehen. Je nach definitiver Ausgestaltung kann sich dies wesentlich auf die Abgaben auswirken.

 

Abwicklung und Margen

  • Enerprice bietet ihren Kunden verschiedene Beschaffungs/Abwicklungsmöglichkeiten an: im Mandat, strukturierte Beschaffung, im Pool, etc. Wir erarbeiten mit Ihnen zusammen die für Sie beste Lösung.
  • Wichtig für eine günstige Abwicklung sind zuverlässige Messdaten, eingespielte Prozesse und professionelle Systeme.

 

Alternativen

  • Zum Erdgas existieren verschiedene Alternativen.
  • Heizöl ist wegen des höheren CO2 Ausstosses nur bedingt geeignet, doch kann es allenfalls als Ersatzbrennstoff bei unterbrechbaren Lieferungen dienen.
  • Enerprice ist in der Lage, bei Bedarf auch Flüssiggas (LNG) zu liefern. Dies kann auch für das Brechen von Leistungsspitzen eingesetzt werden. Ähnlich verhält es sich mit komprimiertem Erdgas (CNG) oder Flüssig Petrolgas (LPG)
  • Als Alternativbrennstoffe kommen in gewissen Fällen auch Fette und Holzstaub zum Einsatz; Enerprice verfügt über die entsprechenden Informationen und Kontakte.